( ABGB § 1151 ) Zeitungszusteller können je nach Umfang und Organisation der übernommenen Tätigkeit Arbeitnehmer oder Selbständige sein. Kann ein Zusteller das übernommene Arbeitsvolumen in der vorgegebenen Zeit nicht bewältigen, so dass er weitere Mitarbeiter einsetzen muss, spricht das gegen die Annahme eines Dienstverhältnisses. Bundesarbeitsgericht/BRD 5 AZR 312/96 v. 16.07.1997. (Betriebs-Berater 1997/2224, Heft 43)