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ABGB § 1090

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4891/24/97 Heft 4891 v. 28.11.1997

( ABGB § 1090 ) Bei der Errechnung des Benützungsentgelt s für eine nach Beendigung des Dienstverhältnisses vom Hausbesorger weiter benützte Dienstwohnung können nicht die zinsrechtlichen Vorschriften des MRG angewendet werden, sondern ist der ortsübliche Zins zu ermitteln. ASG Wien 4 Cga 80/94a v. 31.10.1996, rk.

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