§ 9 Abs 1 Z 3 EStG - Für Abfertigungsverpflichtungen gegenüber Vorstandsmitgliedern einer AG besteht die Möglichkeit der Bildung einer Rückstellung für „sonstige ungewisse Verbindlichkeiten“ gemäß § 9 Abs 1 Z 3 EStG.
VfGH 11.12.2002, B 1609/01
§ 9 Abs 1 Z 3 EStG - Für Abfertigungsverpflichtungen gegenüber Vorstandsmitgliedern einer AG besteht die Möglichkeit der Bildung einer Rückstellung für „sonstige ungewisse Verbindlichkeiten“ gemäß § 9 Abs 1 Z 3 EStG.
VfGH 11.12.2002, B 1609/01