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Abfertigungsberechnung bei Altersteilzeit

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2018/222wbl 2018, 707 Heft 12 v. 1.12.2018

§ 14 Abs 4 AVRAG, § 16 AVRAG

Die Sonderregelung zur Berechnung des Abfertigungsanspruches bei Altersteilzeit in § 14 Abs 4 AVRAG ist relativ zwingend. Eine Vereinbarung, wonach Abfertigungsansprüche nur nach dem jeweiligen Teilzeitentgelt und nicht nach einer Durchschnittsberechnung aller maßgeblichen Dienstjahre berechnet werden, ist unwirksam.

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