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Abfertigungsbemessungsgrundlage bei Urlaub oder Krankenstand im Beobachtungszeitraum

ArbeitsrechtARD 5054/7/99 Heft 5054 v. 24.8.1999

( AngG § 23 Abs 1 ) Als Bemessungsgrundlage für die Abfertigung ist der monatliche Durchschnittsverdienst des gesamten letzten Jahres, sohin alle Entgelte einschließlich der nach dem Lohnausfallsprinzip für Urlaub oder Krankheit, heranzuziehen.

OGH 9 Ob A 20/99b v. 14.04.1999

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