( AngG § 27 Z 1 und Z 4, AZG § 6, § 20 ) Ein Arbeitnehmer verletzt fahrlässig seine Treuepflicht, wenn er eine vereinbarte Überstundenleistung zur Lösung eines betrieblichen Problems kurzfristig vor dem Abschluss der Arbeit ohne Verständigung des Arbeitgebers abbricht.
ASG Wien 18 Cga 201/94y v. 27.09.1996, Berufung erhoben