§ 96 StVG
Der Strafgefangene beschwert sich dagegen, dass ein stattgefundener Anwaltsbesuch zwar an einem gesonderten Tisch, aber in Anwesenheit von anderen Mitgefangenen und deren Besuch durchgeführt wurde. Einer sofortigen Beschwerde sei nicht abgeholfen worden. Der Beschwerde wurde nicht Folge gegeben: