( § 901, § 1157 ABGB ) Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch, vom Arbeitgeber, der den bisherigen Posten des Arbeitnehmers aufgelassen hat, positiv die Zuweisung einer vom Arbeitnehmer selbst genau umschriebenen Position zu verlangen, weil dies eine unzulässige Einschränkung des Rechts des Arbeitgebers wäre, den Arbeitnehmer in den durch den Dienstvertrag vorgegebenen Grenzen nach seinem Belieben einzusetzen. Insbesondere ist es nicht möglich, vom Arbeitgeber die Beibehaltung der bisherigen Verwendung in der aufgelösten Betriebsstätte zu verlangen. Derartige Feststellungsbegehren sind demnach abzuweisen. OGH 17.11.1999, 9 Ob A 255/99m , in teilweiser Abänderung von OLG Wien 21. 5. 1999, 9 Ra 13/99v, 9 Ra 14/99s, ARD 5064/11/99.