Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 3. 10. 2002, Rs C-47/01 (Kom/Spanien)
Spaniens durch nicht rechtzeitige Umsetzung der RL 96/59/EG des Rates vom 26. September 1996 über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle insofern, als es entgegen dem Art 4/1 keine Bestandsaufnahme der Geräte mit mehr als 5 dm3 PCB und auch keinen Plan zur Entgiftung bzw Beseitigung von solchen Geräten nach Art 11 erstellt hat.