( § 879 ABGB ) Wurde einem Arbeitnehmer zwar ein Kündigungsverzicht bis zum Eintritt des gesetzlichen Pensionsantrittsalters zugesagt, von den Vertragsparteien jedoch keine Regelung für den Fall vorgesehen, dass die österreichische Zweigniederlassung des ausländischen Unternehmens seine Geschäftstätigkeit einstellt, ist danach zu fragen, welche Lösung redliche und vernünftige Parteien unter Berücksichtigung der aus dem Vertrag erkennbaren Parteienabsicht sowie unter Heranziehung des Grundsatzes von Treu und Glauben und der Verkehrssitte für diesen Fall vereinbart hätten. Führt die ergänzende Vertragsauslegung zu dem Ergebnis, dass der vom Arbeitgeber zugesagte Kündigungsschutz die Annahme des Fortbestandes der österreichischen Niederlassung des Unternehmens zur notwendigen Grundlage hatte und demgemäß mit der Einstellung dieser Niederlassung sein Ende gefunden hat, ist die Kündigung des Arbeitnehmers trotz vereinbarten Kündigungsverzichts wirksam. OGH 28.11.2001, 9 ObA 264/01s, in Abänderung von OLG Wien 17. 7. 2001, 9 Ra 8/01i, und ASG Wien 12. 9. 2000, 11 Cga 193/99b, ARD 5203/1/2001.