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§ 86 StVG

RechtsprechungStrafvollzugUdo JesionekJSt-StVG 2008/8JSt-StVG 2008, 19 Heft 1 v. 1.1.2008

§ 86 StVG

Der Strafgefangene beschwert sich dagegen, dass ihm untersagt wurde, Besuche eines aus der Strafhaft bedingt entlassenen Mannes zu empfangen. Aus der Stellungnahme des Leiters der JA H ergibt sich, dass tatsächlich der Besuch eines aus einer 4-jährigen Freiheitsstrafe bedingt entlassenen Strafgefangenen nicht genehmigt wurde. Der Beschwerde wurde Folge gegeben:

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