( § 82 lit g GewO ) Tolerierte der Geschäftsführer eines Restaurants den rauhen Umgangston seines Koches seit 15 Jahren, ist - auch wenn der Koch wegen seiner rauhen und teilweise beleidigenden Art gegenüber Mitarbeitern öfters ermahnt wurde - in den Aussagen „Ihr sucht nur einen Trottel ...“ und „Lasst mich mit dieser Scheiße zufrieden!“ keine derart grobe Ehrverletzung zu sehen, die eine Weiterbeschäftigung des Kochs unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 14 Tagen bei offenem Urlaubsanspruch unzumutbar gemacht hätte. ASG Wien 19.11.1999, 34 Cga 80/98b, rk.