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§ 82 lit f GewO

RechtsmittelerledigungenARD 5122/30/2000 Heft 5122 v. 16.5.2000

( § 82 lit f GewO ) Der Berufung gegen das Urteil des ASG Wien 21. 6. 1999, 15 Cga 250/97m, ARD 5101/15/2000, betreffend Entlassung eines Werkmeisters wegen Duldung von Pfuscharbeiten eines anderen Arbeitnehmers und Durchführung von unerlaubten Privatfahrten mit Firmenfahrzeugen, wurde keine Folge gegeben. OLG Wien 27.03.2000, 10 Ra 26/00t, Revision unzulässig.

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