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§ 82 lit c GewO

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5137/40/2000 Heft 5137 v. 18.7.2000

( § 82 lit c GewO ) Ein vertragswidriger Alkoholkonsum - dessen Verbot auch sachlich durch die Selbst- bzw. Fremdgefährdungsgefahr gerechtfertigt ist - in der Mittagspause stellt einen Entlassungsgrund dar. ASG Wien 16.03.1999, 18 Cga 157/98h, rk.

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