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§ 67 Abs 10 ASVG

SozialversicherungARD 5141/26/2000 Heft 5141 v. 1.8.2000

( § 67 Abs 10 ASVG ) Ist die Einbringlichkeit fälliger Beitragsforderungen gegen eine Kommanditgesellschaft auch gegenüber deren Komplementär-GmbH nicht gegeben, bedarf es nicht des sinnlosen Formalaktes einer „Inanspruchnahme“ der Komplementärgesellschaft, um die Haftung des Geschäftsführers der GmbH herbeizuführen. VwGH 29.06.1999, 99/08/0083 und VwGH 29.06.1999, 99/08/0075. (Beschwerden abgewiesen)

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