( § 1 EStG, DBA-Kanada ) Bezieht ein ehemaliger Rechtsanwalt nach Verlegung seines Wohnsitzes ins Ausland (hier: Kanada) eine Rente, steht das Besteuerungsrecht an der von seiner ehemaligen, ausschließlich in Österreich tätigen Kanzleigemeinschaft bezogenen Rente weiter Österreich zu, obwohl er nun in Österreich über keine Betriebsstätte mehr verfügt.
VwGH 22.03.2000, 97/13/0093