b) Art 11/A/1/a und 11/A/2/b der Sechsten RL 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der MS über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage:
EuGH 3. 7. 2001, Rs C-380/99 (Bertelsmann AG)
Mehrere Unternehmen der Bertelsmann-Gruppe machten ihren Altmitgliedern bei der Anwerbung neuer Mitglieder Geschenke. Über die Frage, ob die Versandkosten für diese Geschenke in die MwSt-Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind, erkannte der EuGH zu Recht: