Art 1/1+2/a, 7 und 17 der RL 2003/88/EG des EP und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung
Art 9/1 des Übereinkommens Nr 132 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1970 über den bezahlten Jahresurlaub:
Ein deutscher Arbeitnehmer war von 2002 bis 2008 arbeitsunfähig und bezog während dieser Zeit eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Da er für die Jahre 2006, 2007 und 2008 krankgeschrieben war, hatte er in diesen drei Jahren nicht die Möglichkeit, seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub geltend zu machen.