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§ 528 Abs 1 ZPO

ARD 5219/42/2001 Heft 5219 v. 1.6.2001

( § 528 Abs 1 ZPO ) Mangels einer Leitfunktion des OGH in Steuersachen ist dieser gemäß § 528 Abs 1 ZPO nur zur Korrektur grober Beurteilungsfehler der Vorinstanzen aus Gründen der Rechtseinheit und Rechtssicherheit berufen. OGH 27.04.2000, 5 Ob 99/00w.

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