( § 50a Abs 7 dEStG ) Steuerabzug von Vergütungen an im Ausland ansässige Gläubiger für Werkleistungen in Deutschland. Die Auffassung des deutschen BMF zu Einzelfragen dieser Regelung (siehe schon ARD 5037/16/99) in einer Verwaltungsanweisung des deutschen Finanzministers kann auch im Internet unter der Adresse „http://www.bundesfinanzministerium.de/fach/besiverksei.htm “ abgerufen werden. BMF/BRD IV C 1 - S 2303 - 196/99 v. 31.05.1999. (Betriebs-Berater 1999/1309, Heft 25; OÖ Kammernachrichten 25/1999)