( 6. RL 77/388/EWG , RL 92/12/EWG ) 1. Die Getränkesteuer auf Getränke und Speiseeis ist zwar nicht umsatzsteuerähnlich und steht daher der Mehrwertsteuer-RL nicht entgegen, wohl aber der Verbrauchsteuer-RL.
2. Die Getränkesteuerbefreiung des Ab-Hof-Verkaufes ist als staatliche Beihilfe gemäß Art 87 EGV gemeinschaftsrechtswidrig.