( ASVG § 4 Abs 4 ) Interviewer im Außendienst von Meinungsforschungsinstituten werden derzeit von den Gebietskrankenkassen generell als freie Dienstnehmer eingestuft. (HVSVT)
( ASVG § 4 Abs 4 ) Interviewer im Außendienst von Meinungsforschungsinstituten werden derzeit von den Gebietskrankenkassen generell als freie Dienstnehmer eingestuft. (HVSVT)