vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 47 FleischuntersuchungsG, OÖ Fleischuntersuchungsgebühren-VO, RL 85/73/EWG

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5097/32/2000 Heft 5097 v. 11.2.2000

( § 47 FleischuntersuchungsG, OÖ Fleischuntersuchungsgebühren-VO, RL 85/73/EWG ) Die Zulässigkeit der Einhebung einer (gegenüber der Gemeinschaftsgebühr höheren) Pauschalgebühr, wie sie die Oberösterreichische Fleischuntersuchungsgebühren -Verordnung vorsieht, könnte sich allenfalls aus Art 2 Abs 3 der Richtlinie 85/73/EWG idF der Richtlinie 93/118/EG ergeben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte