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§ 42 Wr. VBO

ArbeitsrechtARD 5108/9/2000 Heft 5108 v. 21.3.2000

( § 42 Wr. VBO ) Häufige Krankenstände von weit überdurchschnittlicher Dauer sind grundsätzlich geeignet, den Kündigungsgrund des § 42 Abs 2 Z 2 Wiener Vertragsbedienstetenordnung - Wr. VBO (geistige oder körperliche Nichteignung zur Erfüllung der Dienstpflichten) zu erfüllen (vgl. OGH 19. 5. 1993, 9 Ob A 85/93 , ARD 4492/7/93).

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