( § 40 ABGB, § 9 KV-Bau ) Unter „Familie“ versteht man die Stammeltern mit allen ihren Nachkommen. Ein Bauarbeiter stellt daher zusammen mit seiner Ehefrau noch keine Familie dar, die für den kollektivvertraglichen Anspruch auf Übernachtungsgeld in Hinblick auf den Familienwohnsitz relevant wäre. ASG Wien 02.09.1999, 12 Cga 83/99h, rk.