vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 40, § 107, § 292 ASVG

ARD 5310/18/2002 Heft 5310 v. 23.5.2002

( § 40, § 107, § 292 ASVG ) Die Gewährung einer Firmenpension verpflichtet den Ausgleichszulagenbezieher zu einer entsprechenden Meldung an den Versicherungsträger. Der Rückforderungsanspruch des Sozialversicherungsträgers gemäß § 107 ASVG besteht schon bei leicht fahrlässiger Verletzung der Meldevorschrift des § 40 ASVG und verpflichtet den Versicherungsträger zur Rückforderung. OGH 24.04.2001, 10 ObS 100/01f.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte