b) Art 43 EG (alt: Art 52 EG-V):
EuGH 25. 1. 2007, Rs C-329/05 (Gerold Meindl)
Im Jahr 1997 beantragte der Bekl, ein in Deutschland wohnhafter österr Staatsbürger mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, gem §§ 26 und26b des deutschen EStG, mit seiner in Österreich wohnhaften Ehefrau, die damals gerade ein Kind geboren hatte, gemeinsam veranlagt zu werden. Da die Ehegattin Wochengeld und Karenzgeld erhielt, lag der Anteil der inländischen (deutschen) Einkünfte sowohl unter 90% der Familieneinkünfte, während die in Ö unversteuerten Einkünfte der Gattin den Schwellenwert von 24 000 DM überschritten, was nach § 1a/1/2 iVm § 1/3 (des deutschen) EStG die Zusammenveranlagung ausschließt.