a) Art 2/1 und 6/2 der 6. RL 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der MS über die Umsatzsteuern (6. MwSt-RL)
EuGH 16. 10. 1997, Rs C-258/95 (Julius Fillibeck Söhne GmbH Co KG/Finanzamt Neustadt)
Die Kl, eine Bauunternehmung, beförderte kostenlos ihre Arbeitnehmer zu den Baustellen, wozu sie aufgrund des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe verpflichtet war. Im Streit über die Frage, ob diese Leistungen der MwSt unterliegen, erkannte der EuGH zu Recht: