( § 3 Abs 5 Tir. PGG ) Bei pflegebedürftigen Kleinkindern ohne österreichische Staatsbürgerschaft, die älter als 3 Jahre sind, ist in Hinblick auf § 2 Abs 1 Tiroler Pflegegeldgesetz (Tir. PGG) zu beachten, dass nur der über die von den Eltern bei Kleinkindern der entsprechenden Altersstufe regelmäßig zu leistende Betreuung und Pflege hinausgehende Pflegemehraufwand, der durch eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung verursacht wird, für die Beurteilung, ob es sich um einen pflegebedingten Mehraufwand handelt, maßgebend ist. Die Nachsicht von der Voraussetzung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist nicht zur Vermeidung einer sozialen Härte geboten, wenn den Eltern des Kleinkindes im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht der pflegebedingte Mehraufwand möglich und zumutbar ist. VwGH 14.03.2000, 99/11/0303. (Beschwerde abgewiesen)