vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 3 Abs 2, § 23 AZG

ArbeitsrechtARD 5023/11/99 Heft 5023 v. 27.4.1999

( AZG § 3 Abs 2, § 23 ) Die EU-Kommission hat in ihrem Dokument KOM (98) 279 zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft empfohlen, dass „eine verbindlich vorgeschriebene, allgemeine Verkürzung der Arbeitszeit nachteilige Konsequenzen haben könnte und daher vermieden werden sollte“. Die Kommission ist der Auffassung, dass Arbeitszeitverkürzungen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen nicht verringern dürfen. Allerdings ist diese grundsätzliche Einstellung nicht unvereinbar mit nationalen Initiativen, die bei Arbeitszeitverkürzungen differenziert vorgehen würden, um die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Schriftliche Anfrage E-2034/98 v. 7. 7. 1998; ABl C 96 v. 8. 4. 1999, S. 26.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte