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§ 31 EStG, § 12, § 17 UmgrStG

ARD 5220/25/2001 Heft 5220 v. 7.6.2001

( § 31 EStG, § 12, § 17 UmgrStG ) Nach § 17 Abs 2 UmgrStG muss das Fehlen eines Besteuerungsrechtes der Republik Österreich bei einer Beteiligungseinbringung nach Art III UmgrStG durch eine Privatstiftung aufgrund einer Ausnahme von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht am Einbringungsstichtag und nicht am Vertragstag gegeben sein. Bringt daher eine eigen- oder doppelnützige Privatstiftung einen Kapitalanteil iSd § 12 Abs 2 Z 3 UmgrStG im Jahre 2001 rückwirkend auf einen Stichtag vor dem 1. 1. 2001 in eine Körperschaft nach Art III UmgrStG ein, steht ihr im Falle des Fehlens der Steuerhängigkeit des einzubringenden Anteils das Wahlrecht nach § 17 Abs 2 UmgrStG für den Ansatz der nach § 31 EStG 1988 maßgebenden Anschaffungskosten oder des höheren gemeinen Wertes zum Einbringungsstichtag zu. BMF 26.01.2001.

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