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§ 31 EStG

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2001/206RdW 2001, 189 Heft 3 v. 15.3.2001

§ 31 EStG, § 124b Z 57 EStG

§ 124b Z 57 EStG idF des KMOG sieht hinsichtlich der Bewertung von unter § 31 EStG fallenden Beteiligungen eine Übergangsregelung vor, wonach anstelle der Anschaffungskosten der gemeine Wert zum 1. 1. 2001 angesetzt werden kann. Diese Bestimmung gilt für alle unter § 31 EStG fallenden in- und ausländischen Beteiligungen, unabhängig davon, wo sie erworben worden sind.

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