( § 319 ABGB ) Der Berufung gegen das Urteil des ASG Wien 30. 11. 1999, 14 Cga 4/99f, ARD 5151/12/2000, betreffend Nachfrist für Rückstellung von firmeneigenen Gegenständen, wurde keine Folge gegeben. OLG Wien 28.08.2000, 10 Ra 120/00s, Revision unzulässig.