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§ 2 EFZG

ARD 5293/7/2002 Heft 5293 v. 12.3.2002

( § 2 EFZG ) Nach dem Wortlaut des § 2 EFZG ist die Dauer der Entgeltfortzahlung nach Wochen zu berechnen. Hiebei sind - ähnlich wie bei der Berechnung der Urlaubsentschädigung - jeweils 5 Werktage Krankenstand unabhängig von der zeitlichen Lagerung zu einer Kalenderwoche zusammenzufassen. ASG Wien 0 6.06.2000, 19 Cga 232/99x, rk.

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