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§ 2 Abs 1 BörsefondsG

ARD 5256/45/2001 Heft 5256 v. 19.10.2001

(§ 2 Abs 1 BörsefondsG) Der Bund ist als „anderes Unternehmen“ iSd § 2 Abs 1 Börsefondsgesetz 1993 zu qualifizieren und daher zur Leistung des Börsefondsbeitrages heranzuziehen. VwGH 18.10.2000, 95/17/0180. (Beschwerde abgewiesen)

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