(§ 9 BAO, § 10 InvPrG) Kann ein Geschäftsführer keine Angaben darüber machen, aus welchen Gründen er nicht für die rechtzeitige Entrichtung der durch Veräußerung der im Betriebsvermögen einer Kommanditgesellschaft befindlichen Wirtschaftsgüter (hier: Flugzeuge) fällig gewordenen Prämienrückerstattungen iSd § 10 Investitionsprämiengesetz (InvPrG) zu einem Zeitpunkt gesorgt hat, als die Gesellschaft noch erhebliche Umsätze erzielte, und konnte von einem völligen Fehlen entsprechender Mittel zum Fälligkeitszeitpunkt des Abgabenanspruchs keine Rede sein, kann davon ausgegangen werden, dass der Geschäftsführer seiner Pflicht zur Abgabenentrichtung schuldhaft nicht nachgekommen ist und für die Rückerstattung der Investitionsprämien haftet. VwGH 26.09.2000, 99/13/0900. (Beschwerde abgewiesen)