( § 27 Z 4 AngG ) Ist die Anordnung, den Firmenschlüssel während eines Krankenstandes zurückzugeben, durch die Beschäftigung einer Ersatzarbeitskraft und durch das Fehlen von Reserveschlüsseln gerechtfertigt, stellt die beharrliche Weigerung eines Arbeitnehmers, den Firmenschlüssel herauszugeben, einen Entlassungsgrund dar. ASG Wien 30.06.2000, 33 Cga 5/00x, rk.