(§ 27 Z 1 AngG) Die Urteile des ASG Wien 2. 10. 2000, 13 Cga 183/97v, ARD 5275/21/2002, und des OLG Wien 29. 5. 2001, 8 Ra 110/01g, betreffend ungerechtfertigte Entlassung eines Arbeitnehmers, der während seines Krankenstandes wegen psychischer Alteration, Magenbeschwerden und Schlafstörungen aus Angst vor drohendem Baulärm und damit verbundener Schlaflosigkeit eine mehrstündige nächtliche Autofahrt vornahm, die nach den Feststellungen der seelischen Beruhigung und damit auch der Genesung diente, und sich am folgenden Tag zum Zwecke des Badens und Sonnens im Freien aufhielt, wurden bestätigt. OGH 28.11.2001, 9 ObA 226/01b.