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§ 27 Z 1 und Z 4 AngG

ARD 5309/36/2002 Heft 5309 v. 17.5.2002

( § 27 Z 1 und Z 4 AngG ) Das Urteil des ASG Wien 3. 3. 2000, 9 Cga 233/96s, ARD 5208/17/2001, betreffend Entlassung eines Arbeitnehmers, der im Krankenstand ohne Konsultation des behandelnden Arztes eine mehrtägige Reise mit dem Dienstfahrzeug unternahm, wurde in diesem Punkt bestätigt. Hinsichtlich des Anspruchs auf Urlaubsabfindung wurde die Entscheidung aufgehoben und an die 1. Instanz zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung zurückverwiesen. OLG Wien 28.11.2001, 9 Ra 325/00f (2. Rechtsgang; 1. Rechtsgang siehe OGH 19. 9. 2001, 9 ObA 204/01t, ARD 5291/37/2002, in Aufhebung von OLG Wien 27. 4. 2001, 9 Ra 325/00f).

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