vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 26 Z 2 AngG

ARD 5269/18/2001 Heft 5269 v. 11.12.2001

(§ 26 Z 2 AngG) Ein Arbeitnehmer, der trotz Kenntnis der Schmälerung seiner Bezüge in der Vergangenheit längere Zeit geschwiegen hat, kann den eingetretenen Zahlungsrückstand nicht zum Anlass eines plötzlichen vorzeitigen Austritts nehmen, d.h. ohne vorherige Ankündigung und damit für den Arbeitgeber nicht erkennbar eine weitere Zusammenarbeit ablehnen. Vielmehr muss der Arbeitnehmer in einem solchen Fall den Arbeitgeber unter Setzung einer, wenn auch kurzen, Nachfrist zur Zahlung des Rückstands auffordern und kann erst nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist mit Grund austreten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte