( § 260, § 252 Abs 2 ASVG ) Bei Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit bzw. des Unterhaltsanspruchs gegen den Ehepartner infolge Verehelichung besteht ohne Rücksicht auf die Frage der Kindeseigenschaft kein Anspruch mehr auf Waisenrente. LG Feldkirch 26.11.1998, 35 Cgs 145/98. (ZAS Jud. 2/2000)