( § 25 EStG ) Unterscheiden sich die Arbeiten, die ein Arbeitnehmer außerhalb der Normalarbeitszeit im Auftrag seines Arbeitgebers als Leasingangestellter bei anderen Firmen durchgeführt hat, durch nichts von der Tätigkeit während der Normalarbeitszeit, liegen keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit vor. FLD f. Oberösterreich 20.09.1999, RV454/1-6/99.