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§ 258 Abs 4 ASVG

ARD 5243/46/2001 Heft 5243 v. 4.9.2001

(§ 258 Abs 4 ASVG) Ruht ein Unterhaltsanspruch im Zeitpunkt des Todes des Unterhaltspflichtigen, besteht kein Anspruch auf Witwenpension. OLG Wien 16.07.1999, 9 Rs 85/99. (ZAS Jud. 3/2001)

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