( § 255 ASVG ) Bei Pensionsansprüchen wegen geminderter Arbeitsfähigkeit ist notwendiger Inhalt der Feststellungen das medizinische Leistungskalkül, so dass es der genauen Feststellung ärztlicher Diagnosen nicht bedarf. OGH 09.02.1999, 10 Ob S 11/99m .