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§ 255 Abs 3 ASVG

ARD 5295/22/2002 Heft 5295 v. 19.3.2002

( § 255 Abs 3 ASVG ) Stationsgehilfen und Pflegehelfer genießen mangels Angestelltentätigkeit keinen Berufsschutz und ihre Invalidität ist ungeachtet ihrer Versicherung in der Pensionsversicherung der Angestellten analog zu § 255 Abs 3 ASVG zu beurteilen. OLG Graz 27.01.2000, 7 Rs 4/00. (ZAS Jud. 5/2001)

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