( § 255 Abs 3 ASVG ) Entscheidend für das Verweisungsfeld eines ungelernten Arbeiters nach § 255 Abs 3 ASVG ist, ob der Arbeiter aufgrund seines Leistungskalküls irgendwelche Berufsanforderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erfüllen könnte.
( § 255 Abs 3 ASVG ) Entscheidend für das Verweisungsfeld eines ungelernten Arbeiters nach § 255 Abs 3 ASVG ist, ob der Arbeiter aufgrund seines Leistungskalküls irgendwelche Berufsanforderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erfüllen könnte.