( § 254 Abs 5, § 300 ASVG ) Der Wegfall der Invaliditätspension iSd § 254 Abs 5 ASVG kann nur dann eintreten, wenn die Pension schon angefallen ist und dem Pensionsbezieher Maßnahmen der Rehabilitation gewährt wurden. OLG Wien 25.02.2000, 10 Rs 320/99. (ZAS Jud. 5/2001)