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§ 24 Abs 2 AlVG

ARD 5267/22/2001 Heft 5267 v. 4.12.2001

(§ 24 Abs 2 AlVG) Ein mit mangelnder Zuständigkeit der gewährenden regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) begründeter Widerruf von Karenzgeld ist nichts anderes als eine nachträgliche Zurückweisung des - zunächst nicht bescheidmäßig, im stattgebenden Sinn bearbeitenden - Antrages.

VwGH 15.11.2000, 96/08/0107. (Bescheid aufgehoben)

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