( § 225 Abs 3 ASVG ) Unter einer „Lücke im Versicherungsverlauf“ ist nur das Fehlen einer geringfügigen Versicherungszeit zu verstehen, wobei die Beurteilung eines solchen Zeitraumes als Versicherungslücke von der Relation dieses Zeitraumes zu den übrigen bereits erworbenen Versicherungszeiten abhängt. BMAGS 11. 1.1999, 121.105/4-7/98. (ZAS Jud. 4/2000)