( § 20 Abs 7 UmgrStG ) Nach § 20 Abs 7 UmgrStG idF BGBl 1994/680 ist bei einbringungsbedingtem Entstehen einer internationalen Schachtelbeteiligung die Teilwertabschreibungsfiktion auf die „bisher nicht steuerbegünstigten Beteiligungsquoten“ zu beziehen. BMF 17.01.2002.